Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Cleantec Consult UG (haftungsbeschränkt), Marienstraße 8, 73257 Köngen — nachfolgend „Cleantec Consult UG" genannt. Stand 1/2025 vom 22.01.2025.
Geltung: Diese AGB gelten für Privatpersonen, Unternehmer sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Abweichenden Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen werden sie auch ohne erneuten Hinweis Bestandteil jedes Vertrages.
1.Vertragsgrundlage
Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen einer individuellen schriftlichen Vereinbarung. Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, wird ausdrücklich widersprochen.
2.Vor-Ort-Termine, Angebote, Preise, Vertragsabschluss
(1) Werden vereinbarte Vor-Ort-Termine nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) abgesagt, wird eine pauschale Ausfallgebühr von 150 € netto sowie 60 Cent je gefahrenem Kilometer fällig.
(2) Sämtliche Preise sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich und verstehen sich ggf. zzgl. Liefer- und Versandkosten.
(3) Individuell erarbeitete Angebote sind 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben; sonstige Angebote sind freibleibend.
(4) Ein Vertrag kommt durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots, durch schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnungsstellung oder spätestens durch Lieferung der Ware zustande. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
(5) Bei Abbildungen und Beschreibungen in Werbematerialien behält sich Cleantec Consult UG handelsübliche Abweichungen vor. Es handelt sich im Zweifel weder um eine Garantie noch um eine Zusicherung.
3.Vertriebspartner / Handelsvertreter (selbständige Unternehmer)
(1) Selbständige Vertriebspartner und Handelsvertreter sind nicht berechtigt, verpflichtende Erklärungen für Cleantec Consult UG oder ihre Partnerunternehmen abzugeben oder nicht autorisierte Aussagen zu Produkteigenschaften zu treffen.
(2) Es besteht keinerlei Inkasso- oder Vertretungsvollmacht. Schuldbefreiende Zahlungen sind ausschließlich auf die in der jeweiligen Rechnung genannte Bankverbindung zu leisten.
4.Widerrufsrecht
(1) Als privater Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung; zur Wahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: Cleantec Consult UG, Marienstraße 8, 73257 Köngen, kontakt@cleantec-consult.de.
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren; ggf. ist Wertersatz zu leisten.
(3) Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation konfiguriert oder angefertigt wurden.
(4) Ein Stornierungsrecht besteht grundsätzlich nicht. Aus Kulanz kann gegen pauschalierte Bearbeitungskosten/Schadenersatz in Höhe von 30 % der Auftragssumme ein Storno eingeräumt werden. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist gestattet.
5.Lieferzeiten, Lieferverzug, Versand, Gefahrtragung
(1) Lieferungen erfolgen ab Lager/Sitz von Cleantec Consult UG bzw. der Hersteller/Großhändler auf Rechnung des Kunden.
(2) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich fixiert wurden. Ohne andere Vereinbarung gilt Lieferung nach Zahlungseingang.
(3) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. In anderen Verzögerungsfällen ist die Haftung auf 5 % (neben der Leistung) bzw. 10 % (statt der Leistung) des Lieferwertes begrenzt; nicht jedoch bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder nicht zu vertretenden Hindernissen; ein Beschaffungsrisiko wird nicht übernommen.
(6) Soweit ein Versand vereinbart ist, erfolgt dieser auf Gefahr des Kunden.
6.Gewährleistung und Haftung
(1) Cleantec Consult UG haftet lediglich als Zwischenhändler im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Gewährleistungsansprüche und Garantien der Hersteller werden nicht übernommen; die Abwicklung solcher Ansprüche gegenüber dem Hersteller erfolgt jedoch ohne Rechtspflicht auf Wunsch für den Kunden.
(2) Für nicht schriftlich bestätigte Aussagen selbständiger Vertriebspartner wird nicht gehaftet.
(3) Kauft ein Kunde direkt aus dem Bestand eines Handelsvertreters (Rechnung des Handelsvertreters), bestehen Ansprüche nur gegenüber diesem, nicht gegenüber Cleantec Consult UG.
7.Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Voraus fällig und umgehend nach Rechnungsstellung zu leisten. Verzug tritt ohne weitere Erklärung 5 Werktage nach Fälligkeit ein.
(2) Rechnungen gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich mit Begründung widersprochen wird.
(3) Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz berechnet werden. Bei Rücktritt können pauschalierte Bearbeitungskosten/Schadenersatz von bis zu 50 % der Auftragssumme (bzw. 60 % bei Sonderbauteilen) geltend gemacht werden. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist gestattet.
8.Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen behält sich Cleantec Consult UG das Eigentum an der Ware vor. Endkunden dürfen die Ware bis zur vollständigen Bezahlung nicht installieren, in Betrieb nehmen oder verbrauchen.
(2) Bei Pfändung oder Zugriff Dritter ist der Eigentumsvorbehalt dem Dritten bekannt zu geben und Cleantec Consult UG unverzüglich zu unterrichten.
(4) Bei Pflichtverletzungen, insbesondere Zahlungsverzug, kann die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden.
9.Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz von Cleantec Consult UG.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der für den Geschäftssitz zuständige Gerichtsstand.
10.Sonstiges
(1) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige, die ihr in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.
(2) Daten des Kunden, die den Geschäftsverkehr betreffen, werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.
Köngen, den 22.01.2025
